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Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet Batterien, Akkus und Elektroschrott bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde oder im Handel, wo sie auch gekauft werden können, abzugeben.
Die Batterien werden dadurch einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind durch das Zeichen der durchgestrichenen Mülltone gekennzeichnet.
Im Verkaufspreis von Batterien und Akkus ist seit dem 1. April 2001 eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) inbegriffen. Das spätere Entsorgen der Batterien und Akkus ist deshalb für Sie gratis, da wir die Gebühr bereits vorgängig entrichtet haben.
Entsorgung
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet Batterien, Akkus und Elektroschrott bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde oder im Handel, wo sie auch gekauft werden können, abzugeben.
Die Batterien werden dadurch einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind durch das Zeichen der durchgestrichenen Mülltone gekennzeichnet.
Im Verkaufspreis von Batterien und Akkus ist seit dem 1. April 2001 eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) inbegriffen. Das spätere Entsorgen der Batterien und Akkus ist deshalb für Sie gratis, da wir die Gebühr bereits vorgängig entrichtet haben.